Neue europäische Pharmakovigilanz-Gesetzgebung

Kurzmeldungen | 09.07.2012

Europaweit sind folgende Neuerungen vorgesehen:


Risiko und Risikomanagement
Alle Arzneimittel bergen zum Zeitpunkt ihrer Zulassung bekannte und unbekannte Risiken. Diesem Wissen trägt bereits die Vorversion der Regulation 726/2004 Rechnung, indem sie eine verpflichtende Vorlage von Risk-Management-Plänen (RMP) festschreibt. Die neue Gesetzgebung betrachtet Risiko nicht mehr nur als einen isolierten Begriff, sondern sieht ihn vielmehr untrennbar mit dem Nutzen verbunden.

 

Das Ziel eines effektiven Risikomanagements liegt somit der Erreichung des größtmöglichen Nutzens bei geringstem Risiko. Dafür werden die bisherigen Aktivitäten (Charakterisierung des Sicherheitsprofils des Wirkstoffs, Planung von Pharmakovigilanzaktivitäten zu unbekannten Risiken, Definition von risikominimierenden Maßnahmen) um die Verpflichtung zur Messung und Evaluierung der Wirksamkeit von getroffenen Maßnahmen erweitert.

 

Neben der Auflage zur Durchführung von Sicherheitsstudien (Post-authorisation Safety Studies, PASS) besteht zukünftig auch die Möglichkeit zur Anordnung von weiterführenden Wirksamkeitsstudien (Post-authorisation Efficacy Studies, PAES) als Teil des RMP. Dieser erweiterte Wirknachweis wird vor allem für Arzneimittel von hoher Bedeutung sein, bei denen der Langzeitnutzen entscheidend ist. Das trifft insbesondere auf Kinderarzneimittel, Advanced Therapie Medicinal Products und Impfstoffe zu.


Überwachung nach der Zulassung
Signaldetektion, RMP und Periodic Safety Update Reports (PSUR) werden zu Evaluierung der Arzneimittelsicherheit eingesetzt. Signale generieren sich dabei zwar aus diversen Quellen einschließlich klinischer und nicht-klinischer Informationen, dennoch bleiben die Spontanmeldesysteme und strukturierte Datensammlungen, wie Patientenregister, ein zentraler Bezugspunkt.

 

Die neue Gesetzgebung ändert auch die Art der Meldungen und den Ablauf. Waren Angehörige der Gesundheitsberufe bisher lediglich verpflichtet, schwerwiegende Reaktionen zu melden, weitet sich die Verpflichtung jetzt auf nicht-schwerwiegende Reaktionen aus. Eine Erleichterung und Beschleunigung des Meldeablaufs sollen elektronische Meldeportale bei den nationalen Arzneimittelagenturen bringen. In Österreich wird das Meldeportal unter www.basg.gv.at demnächst freigeschaltet. Ebenfalls neu ist die zukünftige Möglichkeit für Patienten oder Angehörige, Nebenwirkungen zu melden. Dieses "Consumer Reporting" wird mit der neuen Gesetzgebung in jedem Mitgliedsstaat eingeführt.

 

Mit Hilfe des Periodic Safety Update Reports (PSUR) wird in periodischen Abständen die Sicherheit des Arzneimittels überprüft. Standen bei Erstellung und Evaluierung dieser Berichte bislang die Risiken der jeweiligen Periode im Vordergrund, wird  nun bei jeder Berichtsvorlage eine ausführliche und kritische Analyse des Nutzen-Risiko-Verhältnisses auf Basis kumulativer Daten ausgearbeitet und eine Evaluierung der Effektivität von risikominimierenden Maßnahmen erstellt. Diese neue Form der post-marketing-Evaluierung erstreckt sich über den gesamten Lebenszyklus des Arzneimittels.

 

Das Risikomanagement endet mit der Entscheidung über regulatorische Maßnahmen, wie Änderung von Fach- und Gebrauchsinformation oder des Zulassungsstatus. Dafür sieht die neue Gesetzgebung eine eindeutige Rollenverteilung zwischen der Europäischen Arzneimittelagentur (European Medicines Agency, EMA) und den nationalen Arzneimittelagenturen vor: Sicherheitssignale werden auf gesamteuropäischer Ebene beurteilt und Maßnahmen harmonisiert und zeitgleich europaweit umgesetzt. Ein neues Arbeitsgremium (Pharmacovigilance Risk Assessment Committee, PRAC) nimmt in diesem Sinne seine Arbeit auf. Diesem Gremium werden neben den Vertretern der Mitgliedstaaten auch Patienten und Angehörige der Gesundheitsberufe angehören.


Transparenz
Die Access Policy der EudraVigilance setzt das Prinzip der Transparenz um. Künftig haben unter dem Link http://www.adrreports.eu/ neben Behörden, Zulassungsinhabern und Sponsoren klinischer Studien auch Angehörige der Gesundheitsberufe und Privatpersonen Zugang zum System.

 

Über eigens zu diesem Zweck einzurichtende Webportale stellen EMA und nationale Arzneimittelbehörden zukünftig nicht nur den Zugang zu aktuellen Fach- und Gebrauchsinformationen sicher, sondern informieren auch über aktuell laufende Verfahren zu möglichen Sicherheitssignalen und deren Ausgang. Unter bestimmten Bedingungen werden auch einige der Sitzungen des PRAC unter Einschluss der Öffentlichkeit durchgeführt.

 

Ebenfalls neu ist, dass nunmehr die nationalen Arzneimittelagenturen und die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtend RMP-Zusammenfassungen laienverständlich veröffentlichen. Gegebenenfalls kann auch zugehöriges Informationsmaterial wie zum Beispiel spezielle Fragenbögen zur Nachverfolgung behördlich publiziert werden. Um die Teilnahmebereitschaft von Patienten zu erhöhen, darf die Behörde auch über die Existenz und Zugangsmodalitäten von Patientenregistern informieren.

 

Weitere Informationen:

Zusammenfassung der Europäischen Arzneimittelagentur (06.07.2012)