Produktionsbedingte Verunreinigung mit N-Nitrosodiethylamin (NDEA) im Wirkstoff Valsartan des Herstellers „Mylan Laboratory Limited“

Sicherheitsinformation | Humanarzneimittel | 23.11.2018

„Valsartan/HCT ratiopharm 80 mg/12,5 mg Filmtabletten“ und „Valsartan/HCT ratiopharm 160 mg/25 mg Filmtabletten“ (Wirkstoff: Valsartan) sind seit 16.08.2013 zur Behandlung von Bluthochdruck zugelassen.

Im Rahmen weiterer Sartan-Überprüfungen (eine bestimmte Klasse von Blutdruckmitteln) wurde im Valsartan-Wirkstoff des Herstellers „Mylan Laboratory Limited“ in Hyderabad, Indien, eine Verunreinigung mit N-Nitrosodiethylamin (NDEA) festgestellt. NDEA und dessen verwandte Verbindung N-Nitrosodimethylamin (NDMA) sind von der Internationalen Agentur für Krebsforschung der WHO und der EU als wahrscheinlich krebserregend beim Menschen eingestuft.

Das Europäische Direktorat für die Qualität von Arzneimitteln (EDQM) hat daraufhin das bestehende CEP (= Eignungsnachweis für die Kontrolle der Qualität bei der Herstellung eines Wirkstoffes) des Wirkstoffherstellers „Mylan Laboratory Limited“ aufgehoben, um somit die weitere Verwendung des dort hergestellten Wirkstoffs Valsartan in der EU hintan zu halten.

Daher wurde ein EU-weiter Rückruf und Untersuchungen betreffend des Ausmaßes der Verunreinigung der betroffenen Arzneispezialitäten gestartet.

Eine erste wissenschaftliche Bewertung des Gefährdungspotentials findet derzeit auf europäischer Ebene statt. Da solche Verunreinigungen aus dem Vorsorgeprinzip jedoch nicht zu tolerieren sind, wird ein Rückruf aller potentiell betroffenen Arzneispezialitäten durchgeführt. Weitergehende Untersuchungen sind europaweit aktuell im Laufen und werden von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) koordiniert und gemeinsam mit den Mitgliedstaaten abgestimmt. Ziel des Verfahrens ist es, zum Schutz der Patientinnen und Patienten europaweit harmonisierte Maßnahmen zu ergreifen.

Patientinnen und Patienten, die valsartanhaltige Arzneispezialitäten einnehmen, sollen die Arzneispezialitäten keinesfalls ohne Rücksprache mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt absetzen, da das gesundheitliche Risiko eines Absetzens um ein Vielfaches höher liegt als das mögliche Risiko durch eine Verunreinigung. Ein akutes Patientenrisiko besteht nach derzeitigem Kenntnisstand nicht.

Maßnahmen auf EU Ebene

Aufgrund der Identifikation der Verunreinigung und dem daraus resultierenden Entzug des CEPs durch das EDQM und der Veröffentlichung der EMA (https://www.ema.europa.eu/en/news/valsartan-mylan-laboratories-india-can-no-longer-be-used-eu-medicines-due-ndea-impurity) haben die Zulassungsinhaber die betroffenen Chargen vom Markt zurückgezogen.

Situation in Österreich

In Österreich sind folgende Arzneispezialitäten betroffen:

  • Valsartan/HCT ratiopharm 80 mg/12,5 mg Filmtabletten
  • Valsartan/HCT ratiopharm 160 mg/25 mg Filmtabletten

Nicht alle Chargen enthalten den Wirkstoff des Herstellers „Mylan Laboratory Limited“, weshalb bei diesen beiden Arzneispezialitäten nur die betroffenen Chargen zurückrufen werden.

Die Chargen mit Wirkstoff des alternativ verwendeten Herstellers „Jubilant Generics Limited“ in Indien sind von dieser Verunreinigung nicht betroffen und somit nicht Gegenstand des aktuellen Rückrufs.

Der Zulassunginhaber „Teva B.V.“ ruft in enger Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen nachfolgende Chargen auf Apothekenebene vom Markt zurück:

Bezeichnung der ArzneispezialitätZulassungsnummer

Chargen-

nummern
Zulassungsinhaber
Valsartan/HCT ratiopharm 80 mg/ 12,5 mg Filmtabletten1-27777

0001586

0002626

0003214

0004745

0006204

6P601162

6P606334
Teva B.V.
Valsartan/HCT ratiopharm 160 mg/ 25 mg Filmtabletten1-27778

0000355

0000356

0001612

0003613

6P606289

6P606320
Teva B.V.

 Dem BASG liegen keine Nebenwirkungsmeldungen aus Österreich vor.

Empfehlungen des BASG

Empfehlungen für Patientinnen und Patienten:
Patientinnen und Patienten, die valsartanhaltige Arzneispezialitäten einnehmen, sollen die Arzneispezialitäten keinesfalls ohne Rücksprache mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt absetzen, da das gesundheitliche Risiko eines Absetzens um ein Vielfaches höher liegt als das mögliche Risiko durch eine Verunreinigung. Ein akutes Patientenrisiko besteht nach derzeitigem Kenntnisstand nicht.

Weitere Informationen:

Presseaussendung der Europäischen Arzneimittelagentur (19.11.2018):

https://www.ema.europa.eu/en/news/valsartan-mylan-laboratories-india-can-no-longer-be-used-eu-medicines-due-ndea-impurity

CEP-Informationen des EDQM:

https://www.edqm.eu/en/actions-ceps

Amtliche Rückrufschreiben (23.11.2018):

https://www.basg.gv.at/news-center/news/news-detail/article/valsartanhct-1276/

Überprüfung der Valsartan-Medikamente – Update (03.08.2018):

https://www.basg.gv.at/news-center/news/news-detail/article/ueberpruefung-der-valsartan-medikamente-update-1255/

Sicherheitsinformation zum Valsartan Rückruf und betroffene Arzneimittel (05.07.2018):

https://www.basg.gv.at/news-center/news/news-detail/article/rueckruf-von-arzneimitteln-mit-wirkstoff-valsartan-vom-chinesischen-hersteller-zhejiang-huahai-pharma/

Amtliche Rückrufschreiben (05.07.2018):

https://www.basg.gv.at/news-center/news/news-detail/article/valsartan-1250/

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