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gesetzes-konformes Pharmakovigilanz-System für seine Arzneispezialitäten zu betreiben und für Arzneimittel-bezogene Notfälle mit Gesundheitsrisiko auch außerhalb der Bürozeiten eine zeitnahe und adäquate
den Begriff “nichtklinische Prüfung” als die pharmakologische oder toxikologische Prüfung eines Arzneimittels, die nicht am Menschen durchgeführt wird. Die GLP ist anzuwenden auf solche Prüfungen, wenn Daten
der GLP durchgeführt wurde. Im Gegenzug werden von der österreichischen Zulassungsbehörde für Arzneimittel (BASG) nicht-klinische Prüfungen als "GLP-konform erstellt" anerkannt, sofern sie in einem MA
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