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Zusammenarbeit mit dem EU-Behördennetzwerk wird das Nutzen-Risiko-Verhältnis aller zugelassenen Arzneimittel laufend überwacht. Der Ausschuss für Risikobewertung in der Pharmakovigilanz ( PRAC ) der Europäischen
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rmation - mit der Auflage diese spätestens 4 Monate vor einem geplanten Inverkehrbringen des Arzneimittels vorzulegen - ausgesprochen. Bedingter Abschluss: Bitte füllen Sie das Formular "application for
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